Sanitätsdienst
Rockkonzert, Fußballspiel, Karnevalsumzug oder Straßenfest: Wo viele Menschen aufeinander treffen, gibt es zahlreiche kleine und größere Notfälle. Ob ein Kind sich das Knie aufschürft, ein begeisterter Fan ohnmächtig wird oder einem Läufer beim Marathon die Luft ausgeht – der Sanitätsdienst des Deutschen Roten Kreuzes leistet schnelle Hilfe.
Die ehrenamtlichen Helfer des Sanitätsdienstes sorgen für die schnelle und kompetente Versorgung bei Verletzungen und Erkrankungen. Falls notwendig, koordinieren sie auch den Transport ins Krankenhaus. Die freiwilligen Helfer werden sorgfältig ausgebildet und werden für ihre Einsätze angemessen ausgerüstet.
Durch die regelmäßigen Einsätze sind die DRK-Sanitäter erfahren und einsatzerprobt. Kommt es zu einem Massenanfall von Verletzten, beispielsweise nach einer Explosion oder einem Zugunglück, unterstützt der Sanitätsdienst den Rettungsdienst des Deutschen Roten Kreuzes. Die Sanitäter haben deshalb eine wichtige Funktion in der DRK-Katastrophenvorsorge.
Wie kann ein Sanitätswachdienst gebucht werden?
Da der Sanitätsdienst von ehrenamtlichen Einsatzkräften durchgeführt wird, benötigen wir eine gewisse Vorlaufzeit für unsere Planungen. Fordern Sie den Sanitätsdienst deshalb am besten so früh wie möglich an – etwa vier bis sechs Wochen vor Veranstaltungsbeginn. Rufen Sie uns an, um den Sanitätsdienst anzufordern.
Was heißt Sanitätsdienst?
Sanitätsdienst, das heißt im Falle eines Notfalls gezielt Erste Hilfe zu leisten. Damit wird dem Teilnehmer der Veranstaltung schnell geholfen und der Rettungsdienst entlastet. Bei größeren Notfällen kann durch die genauen Hinweise der Sanitäter vor Ort der Rettungsdienst gezielter eingesetzt werden.
Eine Erstversorgung des Patienten wird sichergestellt.
Veranstaltungen, insbesondere Großveranstaltungen, sind durch die Konzentration vieler Menschen auf engem Raum oder durch die Eigenart der Veranstaltung (z.B. Motorsportveranstaltung) mit besonderen Gefahren verbunden.
Der Sanitätsdienst bei Veranstaltungen fällt nicht unter den Regelungsbereich des Rettungsdienstgesetzes (RettG). Es handelt sich um ein traditionelles Betätigungsfeld der Hilfsorganisationen (z.B. DRK) und umfasst Betreuungs- und Hilfeleistungsmaßnahmen für Teilnehmer und Zuschauer z.B. bei Sportveranstaltungen, Volks- und Straßenfesten sowie Großveranstaltungen.
Mit der Übernahme des Sanitätsdienstes verpflichtet sich das Deutsche Rote Kreuz, in Bedarfsfällen
– Maßnahmen der allgemeinen Betreuung,
– erweiterte Erste-Hilfe-Maßnahmen,
– lebensrettende Sofortmaßnahmen und
– ggf. Kranken- und Notfalltransporte durchzuführen.
Wann braucht man einen Sanitätsdienst?
Teilweise wird den Veranstaltern von den Behörden die Vorhaltung eines Sanitätsdienstes vorgeschrieben. Grundsätzlich gibt es allerdings keine definitiven Vorgaben, ab welcher Größe oder Umfang eine Veranstaltung vom Sanitätsdienst betreut werden muss.
Deshalb sollten bei der Planung einer Veranstaltung frühzeitig Informationen darüber eingeholt werden, ob und in welchem Umfang ein Sanitätsdienst gebraucht wird. Hierbei stehen wir gern hilfreich zur Verfügung.
Wenn Ihnen z. B. bekannt ist, dass Sie in einem halben Jahr ein Sport-Turnier veranstalten, so können Sie uns gerne schon jetzt informieren und uns weitere Angaben, wie z. B. den genauen Uhrzeiten etc., dann übermitteln, sobald genaue Planungen gemacht wurden.
Sollte es uns nicht möglich sein, einen Sanitätsdienst für Ihre Veranstaltung zu stellen, werden wir gerne versuchen, uns bei befreundeten Organisationen nach Unterstützung zu erkundigen, ob diese einen Sanitätsdienst stellen können. Eine Verpflichtung zur Annahme eines Sanitätsdienstes unsererseits existiert nicht!
Was bieten wir Ihnen?
Wir leisten Sanitätsdienste bei Veranstaltungen mit besonderen Gefahrenpotentialen. Hierzu stehen uns umfangreiche Ausstattungen und Fahrzeuge, darunter eine mobile Hilfsstation und Krankentransportwagen, zur Verfügung. Unsere Einsatzkräfte sind im Sanitätsdienst ausgebildet und absolvieren regelmäßig Fortbildungen.
Grundsätzlich gilt:
Alles was das Deutsche Rote Kreuz in Irmgarteichen nicht mit eigenen Kräften bewältigen kann, wird in Kooperation mit den anderen Rotkreuzgemeinschaften der umliegenden Ortsvereine und darüber hinaus geplant.
Was ist zu berücksichtigen?
Die personellen und materiellen Ressourcen eines Jeden sind begrenzt, so auch die unseren. Bitte haben Sie daher Verständnis, daß wir nicht jede Anfrage positiv beantworten können. Daher planen Sie bitte Ihre Anfragen frühzeitig in Ihre Veranstaltungsorganisation ein, gerade im Frühling und im Sommer finden zahlreiche Veranstaltungen parallel statt.
Je höher die Ansprüche an den Sanitätsdienst sind, desto länger ist die notwendige Vorbereitungszeit. Deshalb bitten wir, so früh wie möglich in die Planungen eingebunden zu werden. Alle unsere Einsatzkräfte sind ehrenamtlich tätig und stehen deshalb nur begrenzt zur Verfügung.
Wenn Sie für Ihre Veranstaltung im Raum Hattingen einen Sanitätsdienst benötigen, dann sprechen Sie uns so früh wie möglich (mindestens vier bis sechs Wochen) an, damit wir für Sie Personal und Material einplanen können. Wir können Ihnen auch Ansprechpartner in den umgrenzenden Städten nennen.
Welche Kosten fallen an?
Es können keine pauschalen Aussagen bezüglich anfallender Kosten für Sanitätsdienste gemacht werden, da jede Veranstaltung anders ist und angepassten Aufwand erfordert. Das DRK berücksichtigt dabei, ob es sich dabei um kommerziell ausgerichtete oder um „Non-Profit“-Veranstaltungen handelt.
Wir erstellen Ihnen jedoch gerne im Vorfeld Ihrer Veranstaltung ein kostenloses Angebot!
Keine Sorge für kleine Vereine! Auch für Vereinsveranstaltungen ist ein Sanitätsdienst möglich! Wir beraten Sie gerne!
Verdienen sich die Helfer mit dem Sanitätsdienst was nebenbei?
Nein, bei unseren Helferinnen und Helfern handelt es sich um ehrenamtliche Kräfte. Die von uns erhobene Aufwand-Entschädigung dient lediglich der Wiederbeschaffung des benutzten medizinischen Materials sowie der Kostendeckung der Fahrzeuge sowie unseres Vereines. Sollten mehr Helfer als vereinbart den Sanitätsdienst gewährleisten, so führt dies nicht zu höheren Kosten.
Was ist während der Veranstaltung zu beachten?
Es ist unbedingt darauf zu achten, dass unsere Fahrzeuge während der ganzen Veranstaltung freie An- und Abfahrt haben. Außerdem ist unseren Helferinnen und Helfern freier Zugang zu allen Bereichen (außer Privaträumen) zu gewähren. Sollte eine Verpflegung durch den Veranstalter und auf dessen Kosten nicht möglich sein, so ist dies unbedingt im Voraus anzugeben. Sollte es während der Veranstaltung zu Problemen kommen, die unsere Arbeit beeinträchtigen und sollten sich diese nicht einvernehmlich lösen lassen, so sind wir berechtigt, den Sanitätsdienst sofort abzubrechen. Im Alarmfall behalten wir uns vor, auch nach erfolgter Bestätigung einen Widerruf der Dienstleistung auszusprechen. Dies jedoch nur in dem Fall, dass von einer höheren Gliederungsebene des DRK (Kreisverband, Landesverband od. Bundesverband) oder einer für uns zuständigen Katastrophenschutz-behörde eine Anordnung bzw. Alarmierung zum Einsatz oder zur Übung erfolgt. Dies gilt auch für den Fall, dass eine Alarmierung während der Veranstaltung erfolgen sollte. Die Einsatzkräfte werden in diesem Fall umgehend und bei Dringlichkeit auch ohne weitere Benachrichtigung des Veranstalters von der Veranstaltung abgezogen und stehen für diese nicht mehr weiter zur Verfügung. Haftungsansprüche entstehen hieraus nicht.
Bitte beachten Sie unsere AGB Ortsverein Irmgarteichen Sandienst 2023